Impressum/ AGB


Angaben gemäß § 5 TMG:

Gästehaus Frankfurt
Stefan Lang
Mainzer Landstraße 50
65795 Hattersheim
Telefon 06190 - 934740
Fax 06122 - 1774266
E- Mail info@messezimmer-rheinmain.de

Haftungshinweis:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen (s. dort).

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus. Hinweis: Im Regelfall empfängt das Gästehaus seine Gäste bis 22.00 Uhr.

2. Gruppenreservierungen

Bei der Buchung von mehr als einem Gästezimmer wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Gästehauses in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise: 30% des Gesamtumsatzes , bis Vollendung von 2 Wochen 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %, ab dann 100 % des Gesamtumsatzes (incl. Gastronomieverpflegung). Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • a) – Einzelreservierungen -
    Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inclusive der derzeit gültigen MWST. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer vom Gästehaus akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen.
  • b) – Gruppenreservierungen -
    Bei Abschluss eines Gruppenreservierungsvertrages werden generell 30 % des Gesamtumsatzes bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Rest gemäß gesondertem Kontingentvertrag ist vor Ort vollständig bei Anreise zahlbar. Bei Gruppenreservierungen wird mit dem Kunden grundsätzlich ein kommissionsloser Zimmerpreis vereinbart.
  • c) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

4. Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken

Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken gestattet ist.

5. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen

erfolgen generell schriftlich oder via Fax. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Garantierte Einzelreservierungen müssen am Anreisetag bis spätestens 15.00 Uhr annulliert werden. Im Falle einer garantierten Reservierung hält das Gästehaus das Zimmer auch dann, wenn der Gast nicht anreist. Daraus entstehender Umsatzausfall geht bis zu 80 % zu Lasten des Gastes. Ein Storno kann von beiden Parteien ausgesprochen werden.

6. Wertsachen

Das Gästehaus übernimmt ausdrücklich bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe etc.obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

7. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff uä) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden

8. Technische Geräte

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Handys, Musikanlagen usw.) kostenseits nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Telefon) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt der Gast an.

9. Kündigung durch das Gästehaus

Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s)) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

10. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Hattersheim vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

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